Guten Abend....,
dies ist ein er-gänzender Text zu meinem hier "ver-öffentlichen UrTeil - Im Namen des Volkes"; - so-wie eine GegenÜberStellung von Urteilen und StrafTaten, verglichen mit der Härte & Höhe meiner Strafe für die "WeiterGabe von Canabis-Produkten" (Haschisch!?)!
Der AutoBahn - "BallerMann" hat, so wie ich es in den Nachrichten ge-hört und ver-standen habe, über 700 Mal auf FahrZeuge ge-schossen, mit dem Resultat einer schwer-verletzten Frau, die zu ihrem großen GLÜCK und W u n d e r, bei ihrer Verletzung, wieder genesen ist!!!
UrTeil: 10 Jahre & ein paar Monate für diese menschen-ge-fährdende & in meinen Augen kriminellen Energie, da er laut seiner AusSage hauptsächlich aus Frust von AutoFahrern und ihres FahrVerhaltens (negativ!?) ent-standen ist/sein soll!???
Die ge-walt-bereiten Hooligans & Rechten, welche in Köln auf das Heftigste randaliert haben, gewlt-tätig gegen-über der Polizei/den PolistenInnen waren, sollen an-geblich "schnell & hart ver-ur-teilt werden"!??? Da würden mich die UrTeile gegen-über meinem Verstoss gg. das BtMG doch sehr interesieren und sie werden be-stimmt nicht so hoch aus-fallen, wie mein UrTeil, mal ab-ge-sehen "das Sucht als eine Krankheit an-er-kannt ist"!??
Habe vor 2 Tagen Herr Norbert Blüm ge-nau zu diesem Thema reden/sprechen hören!
RichterInnen/StaatsAnwäte/Innen sind in unserem "demokratischen Land un-an-tastbar"!!!
Von diesen Menschen steht k e i n e einzige Person wegen (nach-weißlich!) ge-fällter FehlUrteile vor seinem RICHTER/IN & StaatsAnWaltschaft!!!
Hier be-steht in meinen Augen mehr wie HandlungsBedarf, denn dies be-wegt dann auch zukünftig in eine gefährliche & voll-kommen f a l s c h e Richtung!!!
Noch-mal die Realitäten & TatSachen!
Ich gab einer er-wachsenen und voll-jährigen Person, auf Grund seiner "AufForderung & Bitte!??"; - 15 Mal Canabis in Mengen von minimal 20,00 bis maximal 100,00 €, bekam meistens das Geld im Voraus, was diese Person auch zum größten Teil vor der Richterin be-stätigt hat!
Auf Grund meiner "VorGeschichte und meines n i c h t cleanen Lebens" nach den Therapien; - lautet mein UrTeil: 1 J A H R & 9 M o n a t e!!!!
Ich bin weder "r e i c h mit dieser WeiterGabe ge-worden, noch habe ich einem Menschen etWas mit G e w a l t auf-ge-zwungen, sehe hier nicht die "kriminelle ENERGIE" wie bei anDeRen StrafTaten und da-für "muss/soll/wird der SteuerZahler für diesen Gefängnis-/Haft-AufentHalt eine Menge an Steuern zahlen, da-mit dieser sinn-l o s e Aufenthalt be-zahlt werden kann"!?!?
Wenn das nicht a u c h KRANK ist, dann weiß ich auch nicht mehr...;-)???
Allen Menschen, die auf dieser "Seite landen - diesen Post lesen"; - wünsche ich heute Nacht (DO auf FR/30. auf 31. 10.2014) vor-ab ein chilliges & friedliches WE!!!
Hallo/Hi....., wie ich es auch schon in den ersten BlogPost´s be-schrieben habe, fange ich das 3/dritte Mal bei Google/Blogger/YouTube an, "etWas & ein wenig!? Kreatives zu ge-stalten, was auch ein Teil meiner Hobbys, meines Lebens & Themen, welche mein LEBEN be-treffen; - Wieder-spiegelt!
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Donnerstag, 30. Oktober 2014
Die "AbArtigkeit, Perversität & UnAnTastbarkeit der deutschen Justiz"!???
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UrTeile
Dienstag, 28. Oktober 2014
U r - T E I L!!!
Guten Abend!
Erst mal möchte ich mein BeDauern äussern; - bis j e t z t keine "regel-mässigen Leser für diesen -
meinen Blog ge-w o n n e n zu haben"!?
Mir ist auch voll-kommen & wirklich be-wusst; - mit der Thematik AbHängigkeit & SUCHT auf "AbLehnung, Des-Interesse & selbst s c h u l d in der Gesellschaft &/oder bei den (u n s) Menschen zu stossen"!???
Wer "nimmt sich die Zeit?", um sich "ein Bild von ihm einer un-be-kannten Person/Menschen und da-zu noch im InterNET/WWW zu machen"; - wo doch jeder mit "falschen Bildern, Fotos &/oder Informationen a r b e i t e n kann"!?!?!?
Wer möchte noch einen aus-giebig, ge-schriebenen - persönlichen TEXT lesen???
Ich weiß dies ja auch "alles" von mir & meinem "VerHalten im InterNet", was Interesse, Kreativität, NeuGIER, Phantasie, Wünsche etc. be-t r i f f t!!!
Soooo, - nun "läuft der Count - D o w n....."!?
UrT E I L - Im N A M E N des VOLKES:
Für Recht an-er-k a n n t:
Der Ange"N a g t e" (AnGeKlagte!?) wird wegen gewerbsmässigen HandlTreibens mit BetäubungsMittel in TatEinheit mit un-er-laubten ErWerbs von BeTäubungsMitteln in 15 Fällen zu einer GesamtFreiheitsStrafe von 1 Jahr und 9 Monaten ver-ur-teilt!!!
Der AnGeKlagte trägt die Kosten des Verfahrens so-wie seine AusLagen.
Angewendete StrafVorSchriften: §§ 29 AbSatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 BtmG, 52 & 53 StGB!!!
G R Ü N D E (AbGeKürzt gemäß § 267 Abs. 4 StrafProzessOrdnung/StPO) :
Der n i c h t über be-täubungs-mittel-rechtliche Erlaubnisse verfügende AnGeKlagte erwarb im TatZeitRaum 01.11.2012 bis Anfang November 2013 jeweils am MonatsAnfang teils zum Zwecke des ge-winn-bringenden WeiterVerkaufs, teils zum Zwecke des EigenKonsums BeTäubungsMittel, jedenfalls im UmFang von je 30 gr CannabisProdukte pro Lieferung von seinem namentlich n i c h t be-kannten Lieferanten! Da-von ver-äußerte er je-weils eine TeilMenge an seine AbNehmer. So be-lieferte er jeden-falls den ge-sondert ver-folgten L. B. in 15 Fällen mit ca. 8 - 10 Gramm Haschisch zum GrammPreis von ca. 8 bis 10,00 €.
Mit den BeTäubungsMittelGeschäften wollte sich der AnGeKlagte eine fort-laufende EinNahmeQuelle von einigem UmFang und einiger Dauer ver-schaffen.
Dieser SachVerHalt steht fest auf-grund der teil-weise geständigen Einlassung des AnGeKlagten, so-wie der glaubhaften AusSage des Zeugen B.; - der den AnGeKlagten von sich aus an-ge-sprochen hat; - ob er ihm "etWas" ver-kaufen könne.
Der AngeKlagte hat sich mit diesen Taten wegen gewerbs-mäßigen HandelTreibens mit BeTäubungsMittel in TatEinheit mit un-er-laubten ErWERBS von BeTäubungsMittel in 15 Fällen gemäß §§ 29 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 BtMG, 52, 53 StGB
s c h u l d i g ge-m a c h t!!!
Bei der StrafZuMessung fiel zu Gunsten des Angeklagten ins Gewicht, dass er zumindest einen Teil der Taten ge-s t ä n d i g ein-ge-räumt hat und dass n i c h t er den Kontakt zu dem Zeugen B. ge-sucht hat, sondern er von diesem wegen des Verkaufs der Drogen an-ge-sprochen wurde. Zu seinen LASTEN fiel ins Gewicht, dass er die Taten unter laufender StrafAusSetzung zur BeWährung be-gangen hat und er m a s s i v ein-schlägig vor-be-straft ist. Unter AbWägung sämtlicher UmStände er-schien es als schuld- & tat-an-ge-messen, gegen ihn eine FreiheitsSTRAFE von 1 JAHR und 2 MONATE pro T A T zu ver-h ä n g e n!!???
Hieraus war unter noch-maliger AbWÄGUNG aller für und g e g e n den Angeklagten sprechenden UmStände eine GesamtFreiheitsSTRAFE zu "bilden!?", welche mit ! JAHR und 9 MONATEN als eben-falls an-ge-messen & aus-reichend er-s c h i e n!???
In ErMangelung einer "p o s t i v e n SozialPrognose und fehlender be-sonderer UmStände im Sinne des § 56 I, II StGB konnte diese STRAFE vor-liegend n i c h t mehr zur BeWährung aus-ge-setzt werden!?!?
Nach den FestStellungen in der HauptVerHandlung ist der "AnGeNagte" z w a r lang-j ä h r i g Heroin abhängig, je-doch hat er bereits nach eigenen AnGaben 5 Therapien ohne nach-haltigeren Erfolg ab-solviert und diese n i c h t ernst-haft da-zu ge-nutzt, sich danach
"drogen-f r e i zu f ü h r e n"!!!!????
Das Gericht konnte da-her die VorAusSetzungen des § 35 BtMG n i c h t fest-stellen, weil ihm der ernste TherapieWILLE ab-g e h t und ein er-neuter AnTrag aus Sicht des Gerichts keine ZuStimmung "finden würde"!?!?
Die KostenEntScheidung er-gibt sich aus § 465 StPO.
Knöß - Richterin am AmtsGericht!
Will hier nur "kurz an-merken", daß sich wirklich n i c h t aus-giebig mit meiner Person &/ auch/oder meiner SuchtGeschichte aus-einander-ge-setzt wurde und in der obigen UrTeilsBeGründung einige "UnWahrheiten (Lügen!?) stehen"; - das "GESETZ hier von mir eine gesellschaftliche Strafe/Sühne ver-langt", wo-mit dann meine "S U C H T als Krankheit be-
s t r a f t wird"!!??? Oder wie anDeRs sollte ich dies "sehen"???
Da ich dann irgend-wann zukünftig den Blog nicht weiter be-t r e i b e n kann & auch in meinem GOOGLE Profil nixxx mehr posten &/oder teilen kann; - habe ich die Befürchtung, daß dann - aus welchen Gründen auch immer??? hier & Google, - wieder "alles den Bach runter-geht"!?
Der Blog, Profil oder YouTube-Kanal wird mangels A k t i v i t ä t de-aktiviert/ge-löscht!?!?
Erst mal möchte ich mein BeDauern äussern; - bis j e t z t keine "regel-mässigen Leser für diesen -
meinen Blog ge-w o n n e n zu haben"!?
Mir ist auch voll-kommen & wirklich be-wusst; - mit der Thematik AbHängigkeit & SUCHT auf "AbLehnung, Des-Interesse & selbst s c h u l d in der Gesellschaft &/oder bei den (u n s) Menschen zu stossen"!???
Wer "nimmt sich die Zeit?", um sich "ein Bild von ihm einer un-be-kannten Person/Menschen und da-zu noch im InterNET/WWW zu machen"; - wo doch jeder mit "falschen Bildern, Fotos &/oder Informationen a r b e i t e n kann"!?!?!?
Wer möchte noch einen aus-giebig, ge-schriebenen - persönlichen TEXT lesen???
Ich weiß dies ja auch "alles" von mir & meinem "VerHalten im InterNet", was Interesse, Kreativität, NeuGIER, Phantasie, Wünsche etc. be-t r i f f t!!!
Soooo, - nun "läuft der Count - D o w n....."!?
UrT E I L - Im N A M E N des VOLKES:
Für Recht an-er-k a n n t:
Der Ange"N a g t e" (AnGeKlagte!?) wird wegen gewerbsmässigen HandlTreibens mit BetäubungsMittel in TatEinheit mit un-er-laubten ErWerbs von BeTäubungsMitteln in 15 Fällen zu einer GesamtFreiheitsStrafe von 1 Jahr und 9 Monaten ver-ur-teilt!!!
Der AnGeKlagte trägt die Kosten des Verfahrens so-wie seine AusLagen.
Angewendete StrafVorSchriften: §§ 29 AbSatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 BtmG, 52 & 53 StGB!!!
G R Ü N D E (AbGeKürzt gemäß § 267 Abs. 4 StrafProzessOrdnung/StPO) :
Der n i c h t über be-täubungs-mittel-rechtliche Erlaubnisse verfügende AnGeKlagte erwarb im TatZeitRaum 01.11.2012 bis Anfang November 2013 jeweils am MonatsAnfang teils zum Zwecke des ge-winn-bringenden WeiterVerkaufs, teils zum Zwecke des EigenKonsums BeTäubungsMittel, jedenfalls im UmFang von je 30 gr CannabisProdukte pro Lieferung von seinem namentlich n i c h t be-kannten Lieferanten! Da-von ver-äußerte er je-weils eine TeilMenge an seine AbNehmer. So be-lieferte er jeden-falls den ge-sondert ver-folgten L. B. in 15 Fällen mit ca. 8 - 10 Gramm Haschisch zum GrammPreis von ca. 8 bis 10,00 €.
Mit den BeTäubungsMittelGeschäften wollte sich der AnGeKlagte eine fort-laufende EinNahmeQuelle von einigem UmFang und einiger Dauer ver-schaffen.
Dieser SachVerHalt steht fest auf-grund der teil-weise geständigen Einlassung des AnGeKlagten, so-wie der glaubhaften AusSage des Zeugen B.; - der den AnGeKlagten von sich aus an-ge-sprochen hat; - ob er ihm "etWas" ver-kaufen könne.
Der AngeKlagte hat sich mit diesen Taten wegen gewerbs-mäßigen HandelTreibens mit BeTäubungsMittel in TatEinheit mit un-er-laubten ErWERBS von BeTäubungsMittel in 15 Fällen gemäß §§ 29 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 BtMG, 52, 53 StGB
s c h u l d i g ge-m a c h t!!!
Bei der StrafZuMessung fiel zu Gunsten des Angeklagten ins Gewicht, dass er zumindest einen Teil der Taten ge-s t ä n d i g ein-ge-räumt hat und dass n i c h t er den Kontakt zu dem Zeugen B. ge-sucht hat, sondern er von diesem wegen des Verkaufs der Drogen an-ge-sprochen wurde. Zu seinen LASTEN fiel ins Gewicht, dass er die Taten unter laufender StrafAusSetzung zur BeWährung be-gangen hat und er m a s s i v ein-schlägig vor-be-straft ist. Unter AbWägung sämtlicher UmStände er-schien es als schuld- & tat-an-ge-messen, gegen ihn eine FreiheitsSTRAFE von 1 JAHR und 2 MONATE pro T A T zu ver-h ä n g e n!!???
Hieraus war unter noch-maliger AbWÄGUNG aller für und g e g e n den Angeklagten sprechenden UmStände eine GesamtFreiheitsSTRAFE zu "bilden!?", welche mit ! JAHR und 9 MONATEN als eben-falls an-ge-messen & aus-reichend er-s c h i e n!???
In ErMangelung einer "p o s t i v e n SozialPrognose und fehlender be-sonderer UmStände im Sinne des § 56 I, II StGB konnte diese STRAFE vor-liegend n i c h t mehr zur BeWährung aus-ge-setzt werden!?!?
Nach den FestStellungen in der HauptVerHandlung ist der "AnGeNagte" z w a r lang-j ä h r i g Heroin abhängig, je-doch hat er bereits nach eigenen AnGaben 5 Therapien ohne nach-haltigeren Erfolg ab-solviert und diese n i c h t ernst-haft da-zu ge-nutzt, sich danach
"drogen-f r e i zu f ü h r e n"!!!!????
Das Gericht konnte da-her die VorAusSetzungen des § 35 BtMG n i c h t fest-stellen, weil ihm der ernste TherapieWILLE ab-g e h t und ein er-neuter AnTrag aus Sicht des Gerichts keine ZuStimmung "finden würde"!?!?
Die KostenEntScheidung er-gibt sich aus § 465 StPO.
Knöß - Richterin am AmtsGericht!
Will hier nur "kurz an-merken", daß sich wirklich n i c h t aus-giebig mit meiner Person &/ auch/oder meiner SuchtGeschichte aus-einander-ge-setzt wurde und in der obigen UrTeilsBeGründung einige "UnWahrheiten (Lügen!?) stehen"; - das "GESETZ hier von mir eine gesellschaftliche Strafe/Sühne ver-langt", wo-mit dann meine "S U C H T als Krankheit be-
s t r a f t wird"!!??? Oder wie anDeRs sollte ich dies "sehen"???
Da ich dann irgend-wann zukünftig den Blog nicht weiter be-t r e i b e n kann & auch in meinem GOOGLE Profil nixxx mehr posten &/oder teilen kann; - habe ich die Befürchtung, daß dann - aus welchen Gründen auch immer??? hier & Google, - wieder "alles den Bach runter-geht"!?
Der Blog, Profil oder YouTube-Kanal wird mangels A k t i v i t ä t de-aktiviert/ge-löscht!?!?
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Urteil,
Verstoss
Standort:
Deutschland
Montag, 22. September 2014
Persönlicher RichterSpruch-Vergleich-UnVerständnis-Willkür!?
Guten Abend, bzw. Nacht....., da nach 23:00h!
Da ich so-wie-sooo nichts mehr zu "ver-lieren" habe, ausser meine Bilder, Cd´s, Musik- & Licht-Anlagen, PC Equipment & meine Wohnungs-Einrichtung, möchte ich hier folgende UrTeile wegen dem Verstoss gg. das BtmG (BeTäubungsMittelGesetz) gegen-über-stellen!!???
Ich kam mit 19/20 Jahren mit Heroin "in Berührung/lernte diese Droge kennen" & wußte auf Grund des her-vor-ge-rufenen Zustandes, daß mir diese Droge sehr viele Probleme be-reiten kann/könnte/wird/würde; - was auch im Laufe der Jahre ein-traf!!!
Zwar habe ich mich immer wieder um einen kompletten AusStieg durch EntGiftung & Therapien be-müht, musste aber er-kennen, daß bei den VorStrafen/dem Stigma/VorUrteilen & der Person; - es ver-d a m m t schwer wird, gesellschaftlich & ver-nünftig wieder "Fuss zu fassen", denn die GerichtsKosten werden mir ja auch "in Rechnung ge-stellt", ob-wohl irgend-wann kaum noch AusSicht auf eine ArbeitsStelle be-steht!?
Ich hatte heftige RückFallPhasen, zum Teil nach Clean-Zeiten & be-endeteten Therapien & bin dann auch "straf-rechtlich in ErScheinung ge-treten"!??
Ich will hier einfach nur mal die UrTeile "im Namen des Volkes" gegen-über-stellen, mit den zu Grunde liegenden AusSagen/Geständnissen & AnGaben zu Mengen unterschiedlicher Drogen!
1994 wurde ich in Kassel auf Grund einer AusSage & Kronzeugen-Regelung von der Strasse weg ver-haftet, was da-mals meine "Lebens-Rettung war", so wie ich "drauf war"!
UrTeil:
Erwerb, Besitz & WeiterGabe von ca. 460 gr HEROIN in einem ZeitRaum von ca. 4 Monaten, um die eigene damals Heroin-, Kokain- & RohypnolS U C H T zu fianzieren. Auf Grund, daß der "KronZeuge" bis zur Verhandlung nicht in-haftiert wurde & auch die "Bunker" unseres Dealers mit Hunden ge-funden wurden, konnte ich in meinem Zustand diese AusSage nur erst mal be-jaen.Der Richter rechnete mir meine "bis dahin ab-ge-schlossenen & freiwilligen Therapien an, so-wie das Erkennen meiner Abhängigkeit/Sucht. 18 Monate auf 3 Jahre Bewährung, davon 5 Monate & 1ne Woche U-Haft, dann 3 Wochen StrafHaft & dannach Entlassung nach Hasselborn (ÜE), von dort in eine gute NachSorge und die AufLage dem Richter alle 2Monate einen persönlichen Brief zu schreiben, wo ich mich auf-halte & zu-künftig mache! Bewährung Ende 1998 be-endet!
Eine weitere RückFallPhase von Dezember 2002 bis zur FestNahme im März 2003 in RheinLand-Pfalz/Bad Ems! Auf Grund eines "HinWeisGebers" wurde damals mein Auto, ich als Fahrer & der BeiFahrer ge-sucht! Bei mir wurden 40 € ge-funden, den Mann, den ich ge-.fahren habe & da-für mit "Stoff für mich & Sprit für´s Auto be-zahlt wurde"! Ich wußte wirklich n i e, wieviel "er" an Heroin bei sich hatte und ich habe auch nie ge-fragt, ich war "rückfällig" & be-kam die Menge, die ich brauchte, da-mit es mir "g u t ging", ich auch noch "o.k. fahren konnte!?" (ich weiß, ist ge-nauso scheise, wie an-ge-trunken zu fahren) Aber das "spielt" in so einer RückFallPhase eine "unter-ge-ordnete Rolle" (Leider!) Die AusSage be-lief sich auf ca. 19 EinzelHandlungen mit BeiHilfe zum Handel von harten Drogen!
UrTeil:
19 Monate auf 3 Jahre BeWährung & DrogenScreenings, heißt absolut clean!?
Diese Strafe zog sich über Jahre, wurde in Rhein-Land-Pfalz wider-rufen, dann auf Grund meines ersten Paragraphen
35 (Therapie statt Strafe) aus-ge-setzt, da KostenZuSage und VorStellung auf dem "MelchiorsGrund" von mir in "AnGriff ge-nommen wurde"!!!
Habe den Rest dieser Strafe wegen positiver THC - UK und einer erneuten HausDurchSuchung im Juni 2010 mit AufFindung von ca. 17 gr. Haschisch, welches ein Urteil von 3 Monaten er-geben hatte, dann im Jahr 2011 beide S t r a f e n in Hünfeld "ab-ge-sessen"!? AnRechnung des 18 monatigen AufentHaltes auf dem "Grund", RestStrafe 214 Tage plus die 3 Monate von Alsfeld!
Von Februar bis November, dann WeihNachtsAmnestie!
Und jetzt "hängt" mich eine Person wegen seines FührerScheins hin, welche mich bat, ihm das "RauchWerk mit-zu-bringen", wenn ich mir welches "be-sorgt habe"!
Ja, ich habe klar gegen das BtmG "ver-stossen", da kann & will ich mich nicht "rus-reden-/-schreiben", aber die UrTeile fallen dann doch sehr will-kürlich aus! Der "Mann" ist 25 Jre., also kein "Kind mehr", daß nicht weiß was er macht & will; - gibt auch zu mich "an-ge-schoben zu haben", er "geht voll-kommen straf-frei aus" & ich bekam......
UrTeil :
19 Monate ohne BeWährung für die WeiterGabe von Cannabis in bis zu 20 Fällen mit Wert laut seiner AuSage bis zu 50 €!?
Nun sage mir b i t t e mal jemand, nach was & wie die Richter/Innen beim BtmG "vor-gehen"! Ich bin "Kiffer" & habe auf "weite Strecken, so blöde & dumm es sich lesen mag; - meine HeroinSucht unter "Kontrolle" (so-weit dies über-haupt möglich ist!?)
Ich bin in keiner Substitution und rauche mit Sicherheit auch nicht mehr die "Mengen", wie ich es aus meinen "AnfangsZeiten her kenne"!!!
Und wie lange labbert die P O L I T I K schon Ent-kriminalisierung, bzw. eventuelle Legalisierung von Cannabis!!! Alles nur "hohle Phrasen von den GRÜNEN & Linken & sonst-wem!!?
Nun denn, ich habe Depressionen bis zum "AnSchlag", mich "über-mannen tierische Ängste" von einer Minute auf die anDeRe & kämpfe da-gegen, nicht auf Grund dieser Realitäten & TatSachen wieder voll-kommen ab-zu-stürzen!!!
Aber ich will hier auch mal Schreiben, wie will-kürlich ich in-zwischen die "UrTeile im Namen des Volkes" gegen mich empfinde, wird mir nicht helfen, aber ich habe "etWAS ge-tan"!???
Da ich so-wie-sooo nichts mehr zu "ver-lieren" habe, ausser meine Bilder, Cd´s, Musik- & Licht-Anlagen, PC Equipment & meine Wohnungs-Einrichtung, möchte ich hier folgende UrTeile wegen dem Verstoss gg. das BtmG (BeTäubungsMittelGesetz) gegen-über-stellen!!???
Ich kam mit 19/20 Jahren mit Heroin "in Berührung/lernte diese Droge kennen" & wußte auf Grund des her-vor-ge-rufenen Zustandes, daß mir diese Droge sehr viele Probleme be-reiten kann/könnte/wird/würde; - was auch im Laufe der Jahre ein-traf!!!
Zwar habe ich mich immer wieder um einen kompletten AusStieg durch EntGiftung & Therapien be-müht, musste aber er-kennen, daß bei den VorStrafen/dem Stigma/VorUrteilen & der Person; - es ver-d a m m t schwer wird, gesellschaftlich & ver-nünftig wieder "Fuss zu fassen", denn die GerichtsKosten werden mir ja auch "in Rechnung ge-stellt", ob-wohl irgend-wann kaum noch AusSicht auf eine ArbeitsStelle be-steht!?
Ich hatte heftige RückFallPhasen, zum Teil nach Clean-Zeiten & be-endeteten Therapien & bin dann auch "straf-rechtlich in ErScheinung ge-treten"!??
Ich will hier einfach nur mal die UrTeile "im Namen des Volkes" gegen-über-stellen, mit den zu Grunde liegenden AusSagen/Geständnissen & AnGaben zu Mengen unterschiedlicher Drogen!
1994 wurde ich in Kassel auf Grund einer AusSage & Kronzeugen-Regelung von der Strasse weg ver-haftet, was da-mals meine "Lebens-Rettung war", so wie ich "drauf war"!
UrTeil:
Erwerb, Besitz & WeiterGabe von ca. 460 gr HEROIN in einem ZeitRaum von ca. 4 Monaten, um die eigene damals Heroin-, Kokain- & RohypnolS U C H T zu fianzieren. Auf Grund, daß der "KronZeuge" bis zur Verhandlung nicht in-haftiert wurde & auch die "Bunker" unseres Dealers mit Hunden ge-funden wurden, konnte ich in meinem Zustand diese AusSage nur erst mal be-jaen.Der Richter rechnete mir meine "bis dahin ab-ge-schlossenen & freiwilligen Therapien an, so-wie das Erkennen meiner Abhängigkeit/Sucht. 18 Monate auf 3 Jahre Bewährung, davon 5 Monate & 1ne Woche U-Haft, dann 3 Wochen StrafHaft & dannach Entlassung nach Hasselborn (ÜE), von dort in eine gute NachSorge und die AufLage dem Richter alle 2Monate einen persönlichen Brief zu schreiben, wo ich mich auf-halte & zu-künftig mache! Bewährung Ende 1998 be-endet!
Eine weitere RückFallPhase von Dezember 2002 bis zur FestNahme im März 2003 in RheinLand-Pfalz/Bad Ems! Auf Grund eines "HinWeisGebers" wurde damals mein Auto, ich als Fahrer & der BeiFahrer ge-sucht! Bei mir wurden 40 € ge-funden, den Mann, den ich ge-.fahren habe & da-für mit "Stoff für mich & Sprit für´s Auto be-zahlt wurde"! Ich wußte wirklich n i e, wieviel "er" an Heroin bei sich hatte und ich habe auch nie ge-fragt, ich war "rückfällig" & be-kam die Menge, die ich brauchte, da-mit es mir "g u t ging", ich auch noch "o.k. fahren konnte!?" (ich weiß, ist ge-nauso scheise, wie an-ge-trunken zu fahren) Aber das "spielt" in so einer RückFallPhase eine "unter-ge-ordnete Rolle" (Leider!) Die AusSage be-lief sich auf ca. 19 EinzelHandlungen mit BeiHilfe zum Handel von harten Drogen!
UrTeil:
19 Monate auf 3 Jahre BeWährung & DrogenScreenings, heißt absolut clean!?
Diese Strafe zog sich über Jahre, wurde in Rhein-Land-Pfalz wider-rufen, dann auf Grund meines ersten Paragraphen
35 (Therapie statt Strafe) aus-ge-setzt, da KostenZuSage und VorStellung auf dem "MelchiorsGrund" von mir in "AnGriff ge-nommen wurde"!!!
Habe den Rest dieser Strafe wegen positiver THC - UK und einer erneuten HausDurchSuchung im Juni 2010 mit AufFindung von ca. 17 gr. Haschisch, welches ein Urteil von 3 Monaten er-geben hatte, dann im Jahr 2011 beide S t r a f e n in Hünfeld "ab-ge-sessen"!? AnRechnung des 18 monatigen AufentHaltes auf dem "Grund", RestStrafe 214 Tage plus die 3 Monate von Alsfeld!
Von Februar bis November, dann WeihNachtsAmnestie!
Und jetzt "hängt" mich eine Person wegen seines FührerScheins hin, welche mich bat, ihm das "RauchWerk mit-zu-bringen", wenn ich mir welches "be-sorgt habe"!
Ja, ich habe klar gegen das BtmG "ver-stossen", da kann & will ich mich nicht "rus-reden-/-schreiben", aber die UrTeile fallen dann doch sehr will-kürlich aus! Der "Mann" ist 25 Jre., also kein "Kind mehr", daß nicht weiß was er macht & will; - gibt auch zu mich "an-ge-schoben zu haben", er "geht voll-kommen straf-frei aus" & ich bekam......
UrTeil :
19 Monate ohne BeWährung für die WeiterGabe von Cannabis in bis zu 20 Fällen mit Wert laut seiner AuSage bis zu 50 €!?
Nun sage mir b i t t e mal jemand, nach was & wie die Richter/Innen beim BtmG "vor-gehen"! Ich bin "Kiffer" & habe auf "weite Strecken, so blöde & dumm es sich lesen mag; - meine HeroinSucht unter "Kontrolle" (so-weit dies über-haupt möglich ist!?)
Ich bin in keiner Substitution und rauche mit Sicherheit auch nicht mehr die "Mengen", wie ich es aus meinen "AnfangsZeiten her kenne"!!!
Und wie lange labbert die P O L I T I K schon Ent-kriminalisierung, bzw. eventuelle Legalisierung von Cannabis!!! Alles nur "hohle Phrasen von den GRÜNEN & Linken & sonst-wem!!?
Nun denn, ich habe Depressionen bis zum "AnSchlag", mich "über-mannen tierische Ängste" von einer Minute auf die anDeRe & kämpfe da-gegen, nicht auf Grund dieser Realitäten & TatSachen wieder voll-kommen ab-zu-stürzen!!!
Aber ich will hier auch mal Schreiben, wie will-kürlich ich in-zwischen die "UrTeile im Namen des Volkes" gegen mich empfinde, wird mir nicht helfen, aber ich habe "etWAS ge-tan"!???
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